{"id":1835,"date":"2015-04-22T12:19:31","date_gmt":"2015-04-22T11:19:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.katzen.de\/magazin\/?p=1835"},"modified":"2022-01-31T14:43:01","modified_gmt":"2022-01-31T13:43:01","slug":"haustiere-in-der-wohnung-was-besagt-das-deutsche-mietrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.katzen.de\/magazin\/haustiere-in-der-wohnung-was-besagt-das-deutsche-mietrecht\/","title":{"rendered":"Haustiere in der Wohnung: Was besagt das deutsche Mietrecht?"},"content":{"rendered":"<p>Alleine in Deutschland werden 11,5 Millionen Katzen, \u00fcber 6 Millionen Kleintiere, fast 7 Millionen Hunde und 3,4 Millionen Zierv\u00f6gel gehalten (<a href=\"http:\/\/de.statista.com\/statistik\/daten\/studie\/30157\/umfrage\/anzahl-der-haustiere-in-deutschen-haushalten-seit-2008\/\">Stand 2013<\/a>). Wahrscheinlich w\u00e4ren es sogar noch mehr, wenn nicht so viele Vermieter ein allgemeines Haustierverbot aussprechen w\u00fcrden. Was die meisten Mieter jedoch nicht ahnen: Die Hunde- oder Katzenhaltung darf gar nicht mehr verboten werden.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Noch vor ein paar Jahren stand es jedem Hauseigent\u00fcmer frei, eine zus\u00e4tzliche Klausel in den Mietvertrag aufzunehmen, die das <a href=\"http:\/\/www.katzen.de\/magazin\/5-tipps-zur-artgerechten-katzenhaltung\/\">Halten von Katzen<\/a> und Hunden offiziell verbieten sollte. Bis dato war nur das Halten von Kleintieren, wie etwa Hamstern und Meerschweinchen, V\u00f6geln und Fischen erlaubt \u2013 hierf\u00fcr brauchte man nicht einmal die Zustimmung des Vermieters. Denn Fakt ist, dass bei diesen Tieren von keinerlei Bel\u00e4stigungen, St\u00f6rungen oder Gefahren auszugehen ist, die sich negativ auf die Nachbarn auswirken k\u00f6nnten. Zu diesen z\u00e4hlen:<\/p>\n<ul>\n<li>die Verunreinigung des Treppenhauses<\/li>\n<li>die Geruchsbel\u00e4stigung<\/li>\n<li>die L\u00e4rmbel\u00e4stigung<\/li>\n<li>die Beeintr\u00e4chtigung der Bausubstanz<\/li>\n<li>die Erregung von Ekel<\/li>\n<li>die Gefahr durch giftige Substanzen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Vor zwei Jahren hat sich das Blatt jedoch gewendet: Im Jahr 2013 wurde vom deutschen Bundesgerichtshof \u2013 kurz BGH \u2013 beschlossen, dass die generelle Hunde- und Katzenhaltung im Mietvertrag nicht mehr verboten werden darf. Das Verbot wurde gekippt, weil der BGH eine \u201eunangemessene Benachteiligung der Mieter\u201c darin sah. Daf\u00fcr d\u00fcrfen sich Vermieter nach wie vor das Recht vorbehalten, in Einzelf\u00e4llen das Halten von Haustieren zu verbieten. Voraussetzung ist jedoch, dass eine tats\u00e4chliche Bel\u00e4stigung, St\u00f6rung oder Gefahr von dem zu haltenden Tier auszugehen ist, die sich nachteilig auf die anderen Mieter auswirken w\u00fcrde.<\/p>\n<p><b>Noch ein Tipp zum Schluss:<\/b> Man kann man sich viel Zeit, Geld und Nerven sparen, wenn man seinen Vermieter einfach um Erlaubnis fragt, wenn man sich eine Katze oder einen Hund anschaffen m\u00f6chte \u2013 auch wenn <a href=\"http:\/\/www.bundesgerichtshof.de\/DE\/BGH\/bgh_node.html\">der BGH<\/a> mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zugunsten des Mieters entscheiden w\u00fcrde. Ein derartiger Prozess kann sehr langwierig sein und ist absolut unn\u00f6tig, wenn man zuerst das Gespr\u00e4ch mit seinem Vermieter aufsucht. Sollte dieser jedoch nicht einlenken oder auf sein Recht beharren, kann man immer noch vor Gericht ziehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Alleine in Deutschland werden 11,5 Millionen Katzen, \u00fcber 6 Millionen Kleintiere, fast 7 Millionen Hunde und 3,4 Millionen Zierv\u00f6gel gehalten (Stand 2013). Wahrscheinlich w\u00e4ren es sogar noch mehr, wenn nicht so viele Vermieter ein allgemeines Haustierverbot aussprechen w\u00fcrden. 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