{"id":10565,"date":"2021-09-13T08:00:41","date_gmt":"2021-09-13T06:00:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.katzen.de\/magazin\/?p=10565"},"modified":"2021-08-27T11:18:29","modified_gmt":"2021-08-27T09:18:29","slug":"arag-experten-nennen-einige-gerichtsurteile-rund-um-die-stubentiger-teil-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.katzen.de\/magazin\/arag-experten-nennen-einige-gerichtsurteile-rund-um-die-stubentiger-teil-2\/","title":{"rendered":"ARAG Experten nennen einige Gerichtsurteile rund um die Stubentiger (Teil 2)"},"content":{"rendered":"<p><strong>Katzenliebe und Mieterpflichten<br \/>\n<\/strong>Auch Samtpfoten brauchen frische Luft, sind sich die ARAG Experten einig. Katzenbesitzer sollten es aber mit dem Auslauf ihrer Tiere nicht zu weit treiben. So wie eine Katzenbesitzerin, die sogar ein Katzennetz auf dem Balkon ihrer Mietwohnung anbrachte, damit ihre vierbeinige Mitbewohnerin beim Frische-Luft-Schnappen nicht abst\u00fcrzt. Doch damit war die Vermieterin gar nicht einverstanden und verlangte die Entfernung dieser Holzlatten-Netz-Konstruktion. Zu Recht, wie auch das Gericht befand. Zwar pochte die Mieterin darauf, dass ein solches Netz zur sicheren Katzenhaltung ben\u00f6tigt werde, doch dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Vielmehr erkannte es eine bauliche Ver\u00e4nderung und damit einen vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung. Das Netz musste also weg (AG Neuk\u00f6lln, Az.: 10 C 456\/11)!<\/p>\n<p><strong>Katzen \u2013 und das Parkett in der Mietwohnung<br \/>\n<\/strong>ARAG Experten weisen darauf hin, dass unter Umst\u00e4nden kein Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung besteht, wenn zu viele Haustiere in einer Mietwohnung gehalten werden und dadurch Sch\u00e4den entstehen. In diesem Fall kann die Leistungs\u00fcbernahme aufgrund \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Benutzung der Mietsache ausgeschlossen sein. Dabei verweisen die ARAG Experten auf eine Katzenliebhaberin, die in ihrer Drei-Zimmer-Wohnung \u2013 f\u00fcr mehrere Stunden unbeaufsichtigt \u2013 gleich drei der Stubentiger hielt, die regelm\u00e4\u00dfig den Parkettfu\u00dfboden der Wohnung als Katzenklo missbrauchten. Dies hatte zur Folge, dass nach Auszug der Mieterin nicht nur der Parkettboden ausgetauscht, sondern die darunter liegende Betondecke abgefr\u00e4st werden musste. Die Haftpflichtversicherung der Katzenfreundin weigerte sich, den Schaden zu \u00fcbernehmen. Ihre Begr\u00fcndung, der auch die angerufenen Richter im konkreten Fall folgten: Die Wohnung sei durch die Anzahl der Tiere \u00fcberm\u00e4\u00dfig genutzt und beansprucht worden (Oberlandesgericht Saarbr\u00fccken, Az.: 5 W 72\/13).<\/p>\n<p><strong>Nur zwei Katzen erlaubt<br \/>\n<\/strong>Wer frei lebende Katzen h\u00e4lt, die regelm\u00e4\u00dfig drau\u00dfen auf Jagd gehen, muss laut Auskunft der ARAG Experten damit rechnen, dass er maximal zwei der wilden Stubentiger halten darf. In einem konkreten Fall hatten sich die Nachbarn \u00fcber den Dreck in ihren G\u00e4rten beschwert, der von vier frei laufenden Katzen verursacht wurde. Die Richter entschieden, dass dieser Dreck nicht zumutbar sei und selbst f\u00fcr l\u00e4ndliche Gegenden zu viel war. Der Katzenliebhaber musste daraufhin zwei der Tiere abschaffen (LG L\u00fcneburg, Az.: 4 S 48\/04).<\/p>\n<p><strong>Katzenf\u00fcttern im Hof verboten<\/strong><br \/>\nARAG Experten weisen Katzenbesitzer darauf hin, dass es durchaus von der zust\u00e4ndigen Kommune untersagt werden kann, die lieben Stubentiger im Hof des Hauses zu f\u00fcttern. Zumindest, wenn sich andere Nachbarn dadurch gest\u00f6rt f\u00fchlen oder die begr\u00fcndete Angst haben, dass durch den Geruch des Katzenfutters Ratten angelockt werden k\u00f6nnten. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem die Besitzerin mehrerer Stubentigers die Tiere im Hof f\u00fctterte, weil Katzen und Fressnapf ihre kleine K\u00fcche blockierten. Keine gute Idee, wie die Beh\u00f6rde zu Recht befand (OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 6 A 12111\/00.OVG).<\/p>\n<p>Weitere interessante Informationen unter:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.arag.de\/service\/infos-und-news\/rechtstipps-und-gerichtsurteile\/sonstige\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.arag.de\/service\/<wbr \/>infos-und-news\/rechtstipps-<wbr \/>und-gerichtsurteile\/sonstige\/<\/a><\/p>\n<pre><strong>Ihre Ansprechpartnerin<\/strong>\r\nJennifer Kallweit\r\nKonzernkommunikation\/Marketing ARAG SE\r\nPressereferentin\r\nTelefon: 0211 963-3115 Fax: 0211 963-2220\r\nE-Mail:\u00a0<a href=\"mailto:jennifer.kallweit@arag.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">jennifer.kallweit@arag.de<\/a>\u00a0<a href=\"http:\/\/www.arag.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.arag.de<\/a><\/pre>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Katzenliebe und Mieterpflichten Auch Samtpfoten brauchen frische Luft, sind sich die ARAG Experten einig. 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