{"id":10533,"date":"2021-08-23T08:00:19","date_gmt":"2021-08-23T06:00:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.katzen.de\/magazin\/?p=10533"},"modified":"2021-09-07T10:26:41","modified_gmt":"2021-09-07T08:26:41","slug":"wohin-mit-hund-und-katze-nach-corona-arag-experten-geben-tipps-fuer-tierische-betreuung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.katzen.de\/magazin\/wohin-mit-hund-und-katze-nach-corona-arag-experten-geben-tipps-fuer-tierische-betreuung\/","title":{"rendered":"Wohin mit Hund und Katze nach Corona? &#8211; ARAG Experten geben Tipps f\u00fcr tierische Betreuung"},"content":{"rendered":"<p><strong>In der Pandemie haben viele ihre Familie um einen treuen Begleiter erweitert. So lebten 2020 fast\u00a0<a href=\"https:\/\/www.ivh-online.de\/der-verband\/daten-fakten\/anzahl-der-heimtiere-in-deutschland.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">35 Millionen<\/a>\u00a0tierische Mitbewohner in Deutschlands Haushalten \u2013 eine Million mehr als noch im Vorjahr. Doch nun ist das Reisen wieder m\u00f6glich und f\u00fcr zahlreiche Arbeitnehmer endet die Zeit im Home-Office. Da ist die Betreuung des neu angeschafften Haustieres h\u00e4ufig problematisch. Tierheime vermelden bereits jetzt hohe Abgabezahlen und sind am Limit. Damit das Zusammenleben mit dem Vierbeiner auch nach Corona klappt, zeigen ARAG Experten einige M\u00f6glichkeiten auf.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Tiere am Arbeitsplatz<br \/>\n<\/strong>Ob ein Hund \u2013 oder \u00fcberhaupt ein Tier \u2013 mit ins B\u00fcro gebracht werden darf, entscheidet \u2013 bis auf wenige Ausnahmen \u2013 allein der Arbeitgeber. Es sind seltene F\u00e4lle denkbar, in denen der Arbeitnehmer auf einen Hund angewiesen ist, z. B. bei einem\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arag.de\/service\/infos-und-news\/rechtstipps-und-gerichtsurteile\/versicherung-und-sicherheit\/2533\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Blindenhund<\/a>\u00a0. Ansonsten gibt es kein Recht darauf, einen Vierbeiner mitzubringen. Allerdings auch keinen Grund, gleich vor Gericht zu ziehen, wenn dies vor\u00fcbergehend geschieht.<\/p>\n<p>In einem konkreten Fall brachte eine Frau ihren neu angeschafften Dackel fast t\u00e4glich mit zur Arbeit. Per Rundmail hatte sie alle Mitarbeiter aufgefordert, ihr mitzuteilen, wenn der Hund st\u00f6re. Nur ihren Gesch\u00e4ftspartner hatte sie nicht um Erlaubnis gefragt. Der zog daraufhin vor Gericht und wollte dort per Eilentscheidung erwirken, dass der Vierbeiner zu Hause bleibt. Ebenfalls, ohne diesen Schritt mit seiner Gesch\u00e4ftspartnerin zu besprechen. Doch die Richter erwiesen sich als wahre Hundefreunde. Da keine Umsatzeinbu\u00dfen, Beschwerden oder gar allergische Reaktionen bei Kunden oder Mitarbeitern aufgetreten seien, m\u00fcsse der Mann schon auf die Entscheidung in der Hauptsache warten. Eine Eilentscheidung sei nicht n\u00f6tig (Amtsgericht M\u00fcnchen, Az.: 182 C 20688\/17).<\/p>\n<p><strong>Dog-Sharing<br \/>\n<\/strong>Nat\u00fcrlich kann man einen Hund nicht teilen. Aber f\u00fcr das Betreuungsproblem w\u00e4hrend der Arbeitszeit oder des Urlaubs k\u00f6nnte das so genannte Dog-Sharing die L\u00f6sung sein: Zwei Personen teilen sich die Pflege des Tieres und k\u00fcmmern sich gemeinsam um den Hund. Doch ARAG Experten geben bei dieser Variante zu bedenken: Das Wohl des Tieres muss auch beim \u201eTeilzeithund\u201c oberste Priorit\u00e4t haben. Wichtig dabei ist die Einigkeit \u00fcber die Erziehung des Tieres und es sollte nur eine Person der rechtlich handelnde Besitzer sein, um Haltungsfragen und andere juristische Belange leichter zu kl\u00e4ren. Damit Komplikationen mit der Versicherung von vorneherein vermieden werden, raten die ARAG Experten dazu, die bestehende Tierhalter-<wbr \/>Haftpflichtversicherung \u00fcber das Sharing-Modell zu informieren.<\/p>\n<p><strong>Haustiersitter<\/strong><br \/>\nPrima, wenn man jemanden hat, den das geliebte Haustier kennt und der es versorgen m\u00f6chte. Doch was geschieht, wenn dem freundlichen Helfer einmal ein Missgeschick passiert oder er von der sonst so friedlichen Katze gebissen wird? Die ARAG Experten raten mit dem Helfer \u00fcber m\u00f6gliche Haftungssch\u00e4den zu sprechen. Denn der Haustiersitter haftet unter Umst\u00e4nden f\u00fcr Sch\u00e4den, die das Tier anrichtet (B\u00fcrgerliches Gesetzbuch, Paragraf 834). So sollte man Hunde nur beaufsichtigen, wenn der Halter eine entsprechende Haftpflichtversicherung hat. Diese schlie\u00dft in der Regel den Tiersitter direkt mit ein. Erleidet der tierische Liebling in der Abwesenheit des Halters selbst einen Schaden, ist die Betreuungsperson unter Umst\u00e4nden nur bei grob fahrl\u00e4ssigem Verhalten zur Verantwortung zu ziehen \u2013 und das muss seitens des Tierbesitzers nachgewiesen werden.<\/p>\n<p><strong>Tierpension<\/strong><br \/>\nWerden Tiere vor\u00fcbergehend in einer Pension untergebracht, empfehlen ARAG Experten den Ab-schluss eines Betreuungsvertrages. Darin werden alle Regelungen und Leistungen aufgenommen, auch beispielsweise, dass im Krankheitsfall ein Tierarzt aufgesucht wird. Zudem k\u00f6nnen hier auch Anweisungen des Herrchens oder Frauchens schriftlich festgehalten werden. Professionelle Betreuer in der Tierpension sind grunds\u00e4tzlich daf\u00fcr verantwortlich, dass dem Tier nichts passiert, es nicht wegl\u00e4uft oder gar gestohlen wird. Sie haften auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die ein Tier w\u00e4hrend seines Aufenthaltes anrichtet. Anders verh\u00e4lt es sich, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Tier mit aller Sorgfalt beherbergt und beaufsichtigt wurde und der Schaden trotzdem eingetreten ist. Dann haftet der Tierhalter. Er haftet nach Auskunft der ARAG Experten auch dann, wenn er die Betreuer und Pensionsverantwortlichen nicht \u00fcber gewisse Charaktereigenschaften seines Tieres informiert, die zum Schaden f\u00fchren. Verschweigt er beispielsweise, dass sein Liebling bissig ist, haftet der Halter, wenn der Fiffi zubei\u00dft.<\/p>\n<p><strong>Was f\u00fcr eine Versicherung braucht man daf\u00fcr?<br \/>\n<\/strong>Grunds\u00e4tzlich gilt es zu bedenken, dass Hunde im Gegensatz zu Katzen und anderen Kleintieren nicht automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind. In einigen Bundesl\u00e4ndern ist eine separate Versicherung f\u00fcr Hunde sogar verpflichtend. Und zwar in Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Th\u00fcringen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. In den \u00fcbrigen Bundesl\u00e4ndern steht es Hundehaltern frei, ob sie ihren Vierbeiner versichern. Eine Ausnahme bilden sogenannte\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arag.de\/service\/infos-und-news\/rechtstipps-und-gerichtsurteile\/sonstige\/07604\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Listenhunde<\/a>\u00a0wie etwa Pit Bull oder Staffordshire Terrier, f\u00fcr die eine Versicherungspflicht \u2013 mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern \u2013 in ganz Deutschland besteht. ARAG Experten weisen darauf hin, dass Hundehalter einer so genannten Gef\u00e4hrdungshaftung unterliegen. Das hei\u00dft, auch wenn sie selbst und ihr vierbeiniger Liebling sich richtig verhalten und es trotzdem zu einem Unfall kommt, haftet der Halter f\u00fcr den vom Tier verursachten Schaden.<\/p>\n<p>Wird das Tier krank oder verletzt sich, k\u00f6nnen Tierarzt- oder Tierklinikkosten f\u00fcr Untersuchungen oder Operationen schnell in die H\u00f6he gehen. Damit sie den Tierhalter im Fall der F\u00e4lle nicht \u00fcberfallen, kann der Abschluss einer Tierkrankenversicherung sinnvoll sein.<\/p>\n<p>Weitere interessante Informationen unter:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.arag.de\/service\/infos-und-news\/rechtstipps-und-gerichtsurteile\/sonstige\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.arag.de\/service\/<wbr \/>infos-und-news\/rechtstipps-<wbr \/>und-gerichtsurteile\/sonstige\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<pre>Jennifer Kallweit\r\nKonzernkommunikation\/Marketing ARAG SE\r\nPressereferentin\r\nTelefon: 0211 963-3115 Fax: 0211 963-2220\r\nE-Mail: jennifer.kallweit@arag.de www.arag.de\r\n<\/pre>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Pandemie haben viele ihre Familie um einen treuen Begleiter erweitert. So lebten 2020 fast\u00a035 Millionen\u00a0tierische Mitbewohner in Deutschlands Haushalten \u2013 eine Million mehr als noch im Vorjahr. 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