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Misslungene Gegenüberstellung

12.06.2014

Misslungene Gegenüberstellung

Sie wollte testen, wer der rechtmäßige Besitzer ist.

Der Streit um eine entlaufende Katze endet diese Woche in Ansbach vor Gericht. Im Mai 2013 war die graugetigerte Samtpfote in einer Kleinstadt in Mittelfranken entwischt. Das scheinbar herrenlose Tier wurde von einer Frau aufgenommen. Die gab ihr den Namen Lumpele und fand sie so süß, dass sie nicht daran dachte, sie den Besitzern zurückzugeben. Daher beschlossen die ursprünglichen Besitzer, Mari und Bernd Gausen (Name von der Redaktion geändert), die Frau zu verklagen. Die zuständige Richterin bestellte Lumpele als Zeugin. Sie wollte sie auf dem Parkdeck frei herumlaufen lassen, um zu sehen, auf wen sie zugeht. Lumpele aber versteckte sie sich nur unter einem Auto, wo sie erst einmal blieb. Auch ein zweiter Test verlief ergebnislos. Kaum, dass man Lumpele unter dem Auto hervorgelockt hatte, legte man sie nacheinander beiden Frauen auf den Arm. Doch die Katze blieb bei jeder von ihnen so ruhig, dass kein eindeutiger Schluss möglich war. Zum Glück der Besitzer bewiesen letztendlich Fotos, dass die Miez das Tier von Familie Gausen ist. Die andere Frau wurde dazu verurteilt, die Katze herauszugeben.