»  
  »  


Prozess um Kater mit Einigung beendet

09.06.2008

Prozess um Kater mit Einigung beendet

Arbeitskollege muss Kater hergeben

Happy End für „Toni“: Heute kehrt der siebenjährige Kater nach mehr als einem Jahr Trennung zu seinem Frauchen zurück. Die Kauffrau (59) hatte den Kater 2007 während eines mehrwöchigen Klinikaufenthalts plus Reha bei einem Arbeitskollegen in Pflege gegeben. Doch der 53-Jährige wollte das Tier nicht wieder herausrücken. Es folgte ein monatelanger Streit. Gestern vor dem Amtsgericht einigten sich die Kollegen aber darauf, dass „Toni“ doch ohne Richterspruch zurückgegeben wird.

„Eine Katze ist zwar keine Sache, wird aber juristisch wie eine Sache behandelt“, stellte Richter Marius Anton Windeck klar. Der Katzensitter habe mit der Katzen-Besitzerin allenfalls einen „Verwahrungsvertrag“ geschlossen – und der sehe einen Rückgabeanspruch vor. In zwei Schlichtungsverfahren hatte der Katzensitter sich geweigert, „Toni“ zurückzugeben. Immerhin habe die Eigentümerin sich kaum nach „Toni“ erkundigt. Auch habe sie ihn schon mal für mehrere Monate weggeben und „Toni“ sich beim neuen Herrchen mit zwei anderen Katzen angefreundet, könne dort mit diesen im Garten herumtollen.

Das Frauchen indes bestand auf Rückgabe des Katers – und hatte Erfolg. Über die Beweggründe für die plötzliche Einigung bewahrten beide Seiten Stillschweigen. Im Prozess erkannte der Katzensitter die Klageforderung an – und heute soll „Toni“ zurückgegeben werden. Die Gerichtskosten für den Rechtsstreit um die Katz‘ – etwa 80 Euro – muss der Katzensitter zahlen.