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Artgerechte Haltung

Die artgerechte Haltung von Tieren ist gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt für die Hundezucht genauso, wie für die Katzenhaltung.

Nach dem Gesetz heißt es:

„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen".

Diese Regeln werden in unserer Gesellschaft nur zu oft missachtet, was unter anderem daher rührt, dass sich Leute vor der Anschaffung einer Katze keine oder zu wenige Gedanken über die Konsequenzen eines solchen Schrittes machen.

Das bedeutet sie muss genügend Bewegung haben, so dass ihr keine Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Somit muss beachtet werden, dass die Katze genügend Platz und einen Ort hat, wo sie in Ruhe schlafen kann oder sich zurück ziehen kann.

mehr Infos:


  • zu "Erziehungsmaßnahmen"

  • zu "Die Wohnung"






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