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Was mein Mensch noch wissen sollte!

Weitere Informationen zur AGILA
  • Der Versicherungsvertrag beginnt am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats.
  • Für Operationen in Folge eines Unfalls beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antragsdatum, in allen anderen Fällen drei Monate danach.
  • Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn mein Mensch ihn nicht einen Monat vor Ablauf kündigt. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen.
  • Es gelten die allgemeinen Bedingungen für die Haustier-Kranken-Versicherung (AHKV). Diese werden der Versicherungsurkunde beigefügt.
  • Für von der AGILA gewünschte Auskünfte entbindet mein Mensch den Tierarzt mit Antragstellung von der Schweigepflicht.
  • Dem Versicherungsvertrag kann ab Stellung des Antrags bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Versicherungsurkunde, der Versicherungsbedingungen und der übrigen Verbraucherinformationen widersprochen werden.
  • Die AGILA erstattet keine Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (ausser bei medizinischer Indikation), Prothesen des Bewegungsapparates und Zahnsteinentfernung sowie Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten und Kennzeichnung und alle sonstigen tierärztlichen Behandlungen, die weder ein operativer Eingriff noch dessen Nachbehandlung sind.
  • Der Jahresbeitrag (monatlicher Beitrag x 12 einschließlich gesetzlicher Versicherungssteuer) ergibt sich den genannten Beiträgen.

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